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DIE DEUTSCHE JUSTIZ BEGREIFT ES NICHT Liebe Community, Dieses Video über…

DIE DEUTSCHE JUSTIZ BEGREIFT ES NICHT Liebe Community, Dieses Video über die Verhandlung in der Strafsache gegen Rudolph Bauer vor dem Landgericht Bremen https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=Rf0LMMgWSLQ&ra=m&fbclid=IwY2xjawSna-1leHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeHINulISUsbfSox9wJmjaW9OpZNx08GvxpuPaWZotEewcekYAboELlbJ6yOY_aem_domcyIPr8D-BLrM0T80e4Q dokumentiert eindrucksvoll, dass die deutsche Justiz aktuell in einem schlimmen Fahrwasser schwimmt: Regierungskonforme Medien dürfen, ohne Strafe fürchten zu müssen, nach Herzenslust Regierungskritiker verächtlich machen, ihnen – und sei es noch so konstruierte – Rechtsextremismusvorwürfe anhängen und dabei sogar Hakenkreuze verwenden. Demgegenüber werden Kritiker (wie hier Rudolph Bauer, um den es in diesem Video geht), die den autoritären Charakter der Corona-Maßnahmen anprangerten, die Öffentlichkeit davor warnten, wohin die Fehlentwicklungen der Corona-Zeit bei ungebremstem Fortgang führen könnten, und dabei Parallelen zur NS-Zeit zogen, von deutschen Richtern und Staatsanwälten unerbittlich gejagt. Wie ich hier auf meinen Kanälen berichtet hatte, wurde einer meiner Mandanten wegen ähnlicher „Vergehen” am 31.3.2026 vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe verurteilt. Aus den Urteilsgründen geht klar hervor, dass die Mitglieder der zuständigen Berufungskammer beim LG Magdeburg nicht ansatzweise begriffen haben, auf welch schlimme Art und Weise in der Corona-Zeit demokratische und rechtsstaatliche Werte durch übergriffige Regierungen geschleift wurden. Ich habe meinem Mandanten geraten, in Revision zu gehen, und diese Revision ist mittlerweile eingelegt und begründet worden. Ob dieser Revision Erfolg beschieden sein wird, bleib abzuwarten. Das hier verlinkte Video wurde am Tag der Hauptverhandlung am 18.6.2026 gedreht. Am 22.6.2026 folgte dann das Urteil (das in dem Video natürlich nicht mehr verarbeitet werden konnte): Rudolph Bauer wurde wegen Volksverhetzung und Verwendung von NS-Kennzeichen schuldig gesprochen, verwarnt, und die Verurteilung einer Geldstrafe wurde vorbehalten – sozusagen eine Art Geldstrafe auf Bewährung. Auch die Mitglieder der zuständigen Berufungskammer beim Landgericht Bremen haben offenbar nichts begriffen. Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist aktuell bedroht, und die Justiz ist – leider – eine der Quellen dieser Bedrohungen. Sie ist es allein schon deshalb, weil sie mit zweierlei Maß misst. Sie ist es außerdem, weil sie auch vor Hausdurchsuchungen gegen Urheber regierungskritischer Äußerungen nicht Halt macht. Sie ist es ferner, weil sie ungeniert auf der Grundlage von Meldungen durch Denunziationsportale tätig wird (das war sowohl bei Rudolph Bauer als auch bei meinem Mandanten in Magdeburg der Fall), damit deren unheilvolles Wirken perpetuiert und dabei mithilft, dass Deutschland nach und nach in einen autoritären Einschüchterungsstaat abzurutschen droht. Ich hoffe, dass Rudolph Bauer das gegen ihn ergangene Urteil des Landgerichts Bremen ebenfalls nicht auf sich sitzen lässt. Auch ihm steht die Revision offen. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

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